Düngerechtliche Änderungen 2025

30. Jan. 2025 | Allgemein, Düngung, Landwirtschaft

Düngerechtliche Änderungen 2025

 

  • Aufzeichnungsfrist zur Dokumentation der Düngung verlängert sich von zwei auf vierzehn Tage
  • Frist zur Einarbeitung von organischen Düngemitteln verkürzt sich von vier Stunden auf eine Stunde
  • Die verpflichtende bodennahe Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln gilt ab dem 01.02.2025 nicht nur auf bestelltem Ackerland, sondern auch für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau
  • Auf Grünland erhöht sich die Mindestwirksamkeit von Stickstoff von Rindergülle, Schweinegülle und flüssigen Gärresten zum 01.02.2025: Rindergülle von 50 % auf 60 %, Schweinegülle von 60 % auf 70 %, flüssige Gärreste von 50 % auf 60 %.

Die genannten Änderungen stellen keine Novelle der Düngeverordnung dar. Sie wurden bereits mit der Düngeverordnung vom 28.04.2020 festgelegt und treten im Jahr 2025 in Kraft.

 

Erinnerung:

Liegen aktuelle Phosphatuntersuchungen aufgrund von repräsentativen Bodenproben, die nicht älter als 6 Jahre alt sind, für alle relevanten Schläge vor?

Sofern ein Schlag geteilt ist und zwei verschiedene Feldblock-Nummern besitzt, sind dieses zwei Schläge und können nicht zusammengefasst werden.

Nicht gültige/vorhandene Phosphat-Untersuchungen sind seit dem 1.1.2025 ein Konditionalitäten Verstoß und werden vom Prüfdienst Niedersachsen mit mind.1% geahndet.

Für Hamburg müssen die Phosphat-Untersuchungen mit der CAL-Methode untersucht werden und werden in Reinnährstoff P ausgewiesen. Bei neuen Bodenproben, den Probenbegleitschein dahin gehend ausfüllen

 

Auf Schlägen über 1 ha, bei denen die Bodenuntersuchung einen Phosphatgehalt über den in Ziffer 1 genannten Werten festgestellt hat, dürfen keine phosphathaltigen Düngemittel in einer Menge aufgebracht werden, die die voraussichtliche Phosphatabfuhr (Prognosezeitraum bei Fruchtfolge: maximal 3 Jahre) überschreitet

Ziffer 1:

Der Gesamt-Phosphatgehalt im Boden überschreitet im Durchschnitt

  • 20 Milligramm Phosphat je 100 Gramm Boden (20 mg P/100g Boden) nach dem Calcium-Acetat-Lactat-Extraktionsverfahren (CAL-Methode),
  • 25 Milligramm Phosphat je 100 Gramm Boden nach dem Doppel-Lactat-Verfahren (DL-Methode),