Voraussichtliche Antragsfrist Agrarinvestitionsförderung und Meldungsmöglichkeiten

17. Dez. 2025 | AFP, Agrarförderung, Aktionen

Voraussichtliche Antragsfrist Agrarinvestitionsförderung und Meldungsmöglichkeiten

Frist:

  1. Anträge auf eine Agrarinvestitionsförderung (AFP) können bis Anfang Februar 2026 nur mit entsprechender vorliegender Baugenehmigung (sofern erforderlich) und dem letzten betriebswirtschaftlichen (in Ausnahmefällen auch dem steuerlichen) Jahresabschluss (2024/2025) gestellt werden. Fristende für die Abgabe des Antrages wird laut Niedersächsischem Ministerium voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte sein. Ansprechpartner sind Sascha Gohl und Dr. Carola Bühler.

Meldungsmöglichkeiten:

  1. Melden von Schäden durch Nutria und Nutriaaufkommen an: invasive-arten@bukea.hamburg.de
  2. Die Förderung von wolfsabweisenden Zäunen, Nachtpferchen und Herdenschutzhunden wird durch die Wolfsbetreuer und Wolfsbetreuerinnen der BUKEA abgewickelt. Diese sind unter wolfsberatung@bukea.hamburg.de zu erreichen, Ansprechpartnerin bei der Landwirtschaftskammer ist Dr. Carola Bühler.
  3. Meldeaktion des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung: mit 7 Klicks können der Verwaltung überbordende Bürokratie, wie z. B. Doppelmeldungen an verschiedene Behörden, etc. gemeldet werden. Das EinfachMachen-Portal findet man unter https://einfach-machen.gov.de