Nach Gerichtsurteil: Hamburg setzt zusätzliche Dünge-Auflagen in „roten Gebieten“ vorerst aus

9. Feb. 2026 | Allgemein, Düngung, Landwirtschaft

Nach Gerichtsurteil: Hamburg setzt zusätzliche Dünge-Auflagen in „roten Gebieten“ vorerst aus

Hamburg reagiert auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) setzt den Vollzug der strengeren Dünge-Regeln in nitratbelasteten Flächen bis auf Weiteres aus. Hintergrund ist ein Grundsatzurteil, das die bundesgesetzliche Grundlage für diese Verschärfungen für unwirksam erklärt hat. Die allgemeinen Regeln der Düngeverordnung zum Gewässerschutz gelten jedoch in Hamburg uneingeschränkt weiter.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 24. Oktober 2025 festgestellt, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (§ 13a Düngeverordnung) zur Festlegung von nitratbelasteten Gebieten unwirksam ist. Das Gericht begründet dies mit einem Verstoß gegen das Grundgesetz: Die Ausweisung der Gebiete greift so wesentlich in das Eigentum (Art. 14 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Landwirte ein, dass dies nicht allein durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt werden darf, sondern zwingend eines förmlichen Gesetzes bedarf.