Aktuelle Information der BUKEA • Umgang mit Bremsenfallen: Vollzug Artenschutzrecht

Aktuelle Information der BUKEA • Umgang mit Bremsenfallen: Vollzug Artenschutzrecht

Im Zuge des Rückgangs an Insekten gelten heute in Deutschland zahlreiche Arten als vom Aussterben bedroht. Auf Pferdeweiden werden zunehmend sogenannte Bremsenfallen aufgestellt, die durch den selektiven und effektiven Fang von Bremsen Stiche an Pferden verhindern sollen. Allerdings konnten verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass Bremsenfallen nicht selektiv auf Bremsen wirken und diese im Durchschnitt nur etwa 4% ausmachten. Im enormen Beifang befanden sich zudem zahlreiche besonders geschützte Arten. Dies führt im Ergebnis dazu, dass Bremsenfallen nicht ohne Einschränkungen allerorts, jederzeit und ohne behördliche Genehmigung eingesetzt werden dürfen. Zu diesem Hintergrund bedarf das Aufstellen von Bremsenfallen innerhalb des gesamten Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg immer einer behördlichen Genehmigung, da deren Einsatz grundsätzlich als Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BArtSchV sowie § 44 Abs. 1 BNatSchG zu werten ist.

Die offizielle Mitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Amt Naturschutz und Grünplanung -Abt. Naturschutz- steht als Download zur Verfügung.

Ansprechpartner: Herr Dr. Hannes Hoffmann, Telefon: +49 40 428 40-3835, E-Mail: hannes.hoffmann@bukea.hamburg.de