Wichtige Mitteilungen zur Agrarförderung und Tierhaltung

Wichtige Mitteilungen zur Agrarförderung und Tierhaltung

Agrarförderung:

Bitte kontrollieren Sie die Bescheide der Bewilligungsstelle Uelzen, achten Sie vor allem darauf, dass alle Flächen bei der Auszahlung berücksichtigt wurden. Die Tierprämien sollen angeblich erst Ende Februar und die Prämien zu den Ökoregelungen sowie zu den Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen Mitte März 2024 ausbezahlt werden.

Ab 2024 sind außerdem die Vorgaben in Feuchtgebieten und Torfmooren (GLÖZ 2) einzuhalten, um die Direktzahlungen zu erhalten. Welche Flächen davon betroffen sein könnten, ersehen Sie vorab in der sog. Moorkulisse. Im GAP-Antrag 2024 soll man dann voraussichtlich die Möglichkeit bekommen, bestimmte Flächen wieder aus der Kulisse entfernen zu können, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Daher prüfen Sie bitte schon einmal jetzt, ob Ihre bewirtschafteten Flächen in der Kulisse liegen. Nach Öffnen des Links ist in den Ebenen (links) die entsprechende Kulisse „Kohlenstoffreiche Böden“ (GLÖZ 2) mit einem Häkchen zu versehen und der Ordner links daneben anzuklicken, damit sich weitere Reiter öffnen. Um die braungestreiften GLÖZ 2-Flächen sehen zu können, muss dort dann „GLÖZ 2-Gesamt“ angeklickt werden.

Folgende Regelungen gelten ab 1. Januar 2024 für GLÖZ 2-Flächen:

  1. Dauergrünland darf nicht umgebrochen oder gepflügt werden
  2. Dauerkulturen dürfen nicht zu Ackerland umgewandelt werden (Achtung im Obstbau!)
  3. Auf Ackerflächen darf keine Veränderung des Bodenprofils durch Eingriffe mit schweren Baumaschinen, Bodenwendung tiefer als 30 cm oder Aufsandung erfolgen
  4. Die Integration neuer Entwässerungsanlagen ist nur durch vorherige Genehmigung möglich
  5. Die Instandsetzung und Erneuerung bestehender Entwässerungsanlagen bleibt ohne Genehmigung möglich, solange keine Tieferlegung erfolgt

Tierhaltung:

Seien Sie nach wie vor wachsam – die Blauzungenkrankheit (BTV) kursiert wieder in Deutschland. Sie ist eine Virusinfektion, die durch Mücken auf Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden übertragen werden kann. Die ersten Fälle des Serotyps 3 sind in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aufgetreten. Melden Sie Verdachtsfälle umgehend an das zuständige Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des jeweiligen Bezirkes. Den dazu gehörenden Beitrag der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Virusinfektion: Neue Fälle der Blauzungenkrankheit in Deutschland – hamburg.de