Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme u.a. an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar. Personen oder Unternehmen aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen, die an dem Förderverfahren teilnehmen möchten, können einen Antrag auf Teilnahme vom 15. März bis zum 15. Mai 2025 bei der zuständigen dezentralen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.
Wichtige Informationen zum Antragsverfahren, insbesondere die erforderlichen Dokumente, sind unter agrarfoerderung-niedersachsen.de veröffentlicht.
Auskünfte erteilt:
Annkathrin Bender -Sachgebietsleitung Agrarförderung-
Referat Agrarpolitik, Agrarflächenmanagement, Minister- und Amtschefkonferenz
Amt Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg
Tel.: 040 428 40 1811
Mobil: 0176 42850769
E-Mail: annkathrin.bender@bukea.hamburg.de