Einsatz der FANi-App zur Dokumentation von Kennarten im DGL

Einsatz der FANi-App zur Dokumentation von Kennarten im DGL

In 2025 werden alle Schläge auf denen die Maßnahme ÖR 5 und/oder GN5 beantragt wurde kontrolliert. Für alle Schläge werden Fotobelegaufträge eingestellt, Antragstellende müssen mit Fotos in der FANi-App die Kennarten des betroffenen Schlages nachweisen. Die Nachweise sind verpflichtend. Betriebe, die bereits im Jahr 2024 eine Prüfung der Kennarten hatten, werden 2025 nicht erneut geprüft. Die App FANi (Version 2.7.3) steht für das Verfahrensjahr 2025 zur Verfügung. Nach dem Öffnen einer bereits installierten App erhalten die Benutzer den Hinweis, dass sie sich im neuen Verfahrensjahr befinden. Ggfs.. muss die App deinstalliert und neu heruntergeladen werden.

Kartieren der Kennarten auf dem Schlag:

  • Legen Sie gedanklich die beiden Abschnitte auf Ihrem Schlag fest

 

 

 

 

Abbildung 1: Kartierung der Kennarten in der Maßnahmen ÖR 5/GN5

  • Auf dem Schlag muss für jeden Abschnitt die beantragte Anzahl (4,6 oder 8) Kennarten fotografiert werden. Die Unterteilung in zwei Abschnitte findet sich auch im Auftrag in der App wieder
  • Fotos der Kennarten entlang der Linie für den ersten Abschnitt fotografieren (und im Kartierbogen notieren) und möglichst vorab mittels der neuen Funktion in FANi bestimmen lassen
  • Entlang der Linie zum zweiten Abschnitt gehen und dort die benötigte Anzahl an Kennarten fotografieren (möglichst vorab mittels der neuen Funktion in FANi bestimmen lassen und im Kartierbogen notieren)

Weiterhin müssen die Kartierbögen zum Nachweis von Kennarten angefertigt werden und auf dem Betrieb vorgehalten werden.

Wichtig: Das Deinstallieren der App aus dem letzten Antragsjahr führt dazu, dass die Bilder aus dem Jahr 2024 auch gelöscht werden.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an: Hanna Kothenschulte Mobil: 01590 – 04798720, E-Mail: hanna.kothenschulte@lwk-hamburg.de