Ab dem am 21. Mai werden die ersten Fotobelegaufträge für Flächen mit Kennarten (ÖR 5 sowie GN 56 und GN 58) verschickt. Seitens der Begünstigten ist mit Fotos zu belegen, dass dort 4, 6 oder 8 verschiedene Kennarten auf den Flächen stehen. Ab diesem Jahr erfolgt zudem eine 100 %-Kontrolle mit Hilfe der FANi-APP.
Für Flächen, für die im letzten Jahr im Rahmen der 5 %-Stichprobe die Fotobelege zu den Kennarten anerkannt wurden, sollen in diesem Jahr keine Fotobelegaufträge verschickt werden. Hier reichen als Belege die letztjährigen Fotos aus. Die Anerkennung der Fotos aus 2025 hat auch Relevanz für 2026, da dann wiederum die Fotos aus 2025 anerkannt werden. Der ausgefüllte Kartierbogen zur Erfassung der Kennarten ist unabhängig davon vorzuhalten.
Abschließend noch folgender Hinweis: Aufgrund der 100 %-Kontrolle ist es in diesem Jahr möglich, auch nach Erhalt eines Fotobelegauftrages, eine ÖR 5-Fläche bis zum 30.09. sanktionslos zurückzuziehen. Bei GN 56 und GN 58 ist dieses nicht möglich, da es sich hier um mehrjährige Maßnahmen handelt. Bei GN 56 und GN 58 ist eine Rücknahme bis zum 30.09. nur für Flächen im Rahmen eines in 2025 gestellten Förderantrages möglich, ansonsten handelt es sich um bereits laufende mehrjährige Verpflichtungen, welche nicht sanktionslos zurückgenommen werden können.
Das Verfahren endet voraussichtlich Anfang November 2025, bis dahin können Fotobelege eingereicht werden. Werden keine Fotobelege eingereicht, gelten die Kriterien der Maßnahme als nicht erfüllt.