FANi – Fotobelegaufträge zur Kulturerkennung

FANi – Fotobelegaufträge zur Kulturerkennung

Seit dem 25.06.2025 sind die ersten Fotobelegaufträge zur Kulturerkennung in FANi verfügbar. Da sämtliche Flächen aufgeklärt werden, werden wie bereits im vergangenen Jahr neben frühen Kulturen auch Fotobelegaufträge für als Brache gemeldete Flächen eingestellt, bei denen in diesem Jahr eine Mindesttätigkeit nicht zwingend erforderlich ist.

Hinweise zu weiteren Fotobelegaufträgen

Fotobelegaufträge zu den späten Kulturen werden voraussichtlich ab Ende Juli in FANi vorhanden sein. Die übrigen Fotobelegaufträge zum Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland und der Mindesttätigkeit auf Brachen (für Flächen, auf denen in 2025 eine Mindesttätigkeit erforderlich ist) werden entsprechend später im Jahr eingestellt. Die Ergänzungsaufträge zum Nachweis von Kennarten bei Anträgen auf ÖR5, GN56 bzw. GN58 werden voraussichtlich ab Anfang Juli in FANi verfügbar sein. Sollte bereits bekannt sein, dass mit dem ersten Fotobelegauftrag nicht genügend Kennarten auf einer Fläche nachgewiesen werden konnten, so können weitere Kennarten bereits jetzt in der Vorab Dokumentation aufgenommen und den später eingehenden Ergänzungsaufträgen zugeordnet werden. Bei der Aufnahme dieser Fotos sind die mit dem ersten Fotobelegauftrag gebildeten Abschnitte 1 und 2 unbedingt einzuhalten.