N-min Freilandgemüsebau

N-min Freilandgemüsebau

Beim Gemüseanbau ist zu beachten, dass beim Anbau von Gemüse nach einer Gemüsevorkultur im selben Jahr die Ermittlung des verfügbaren Bodenstickstoffgehaltes nur durch Untersuchung eigener repräsentativer Bodenproben erfolgen kann. Die Düngebehörde Hamburg hält für solche Fälle keine N- min Richtwerte vor.

Für den zu ermittelnden N-min Wert ist die jeweilige Probenahmetiefe vorgegeben: 15 cm, 30 cm, 60 cm, 90 cm (Tabelle 4, Spalte 4 DüV); bei einigen Kulturen soll die N-min Ermittlung erst zur 4. Kulturwoche (z. B. Bundzwiebeln) bzw. 6. Kulturwoche (z. B. Industriemöhren) erfolgen.

Bei der Düngebedarfsermittlung der Folgekultur sind aufgrund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten der Vorkultur Abschläge zu berücksichtigen (Tabelle 4, Spalte 5 DüV); diese können um zwei Drittel verringert werden, wenn zwischen der Ernte der Vorfrucht und der Bestimmung des N-min Werts mindestens vier Wochen liegen; diese können ganz entfallen, wenn die ganze Pflanze vom Feld abgefahren wird (z. B. bei der maschinellen Porreeernte).

 

Besonderheit Satzweiser Anbau

Beim satzweisen Anbau von Gemüsekulturen sind bis zu drei Düngebedarfsermittlungen im Abstand von höchstens jeweils sechs Wochen durchzuführen. Satzweiser Anbau bedeutet: in kurzen Abständen (z.B. wöchentlich) werden Gemüsepflanzen auf dem Schlag/Bewirtschaftungseinheit gesät oder gepflanzt. Damit nicht jede Woche eine Düngebedarfsermittlung (DBE) berechnet werden muss, gilt die 1. DBE 6 Wochen lang, dann muss die 2. DBE erfolgen, die wiederum für 6 Wochen gültig ist. Eine 3. DBE ist dann ausreichend bis zum Ende des Anbaus. Im Satzanbau sind höchstens 3 Düngebedarfser-mittlungen pro Jahr notwendig, alle weiteren Sätze werden der dritten Bedarfsermittlung zugeordnet. Beim satzweisen Anbau von Gemüsekulturen muss nur alle 6 Wochen eine N-min Analyse durchgeführt werden, die erste DBE darf mit Richtwerten gerechnet werden.

 

Auch hier gilt: Die verfügbaren Stickstoffmengen sind für Sätze mit einer Vorkultur Gemüse durch Untersuchung repräsentativer Proben zu bestimmen.

 

Für die Zweitbeprobung und/oder Abgabe der Bodenproben zur N-min Bestimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Freier unter der Nummer 040/78129152 oder per Mail markus.freier@lwk-hamburg.de

Bitte beachten Sie, dass die Bodenproben von der LUFA jeweils Donnerstag um 11:00Uhr am Standort Buchholz (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) abgeholt werden, so dass der Transport von Hamburg bereits um 09:00 Uhr erfolgt.