Neuigkeiten zur GAP-Antragsstellung

Neuigkeiten zur GAP-Antragsstellung

Frist: 30.06.2024:

Antragsteller des Kennartenprogramms (GN5 mit 6 oder 8 Kennarten): Einreichen des Kennartennachweises GN5 und des Bewirtschaftungsnachweises GN5 bei der Bewilligungsstelle (BWST) Uelzen

Pachtverträge und Anlagen (A und B) für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sollen zeitnah nachgereicht werden, sonst werden die Anträge abgelehnt

Frist: 30.09.2024:

Änderungen im System seit 16.5.2024, die bis 30.09.2024 geändert werden können (siehe Abhilfe ->):

  1. Feldblöcke wurden teilweise seit dem 16.5. erneut geändert, sodass neue Fehler im Antrag auftauchen können -> hier sollte der Schlag entsprechend des neuen Feldblockes neu eingezeichnet werden
  2. Codierungen 453, 452 und 451 (Weide, Mähweide, Wiese) wurden teilweise (wieder) gelöscht und die Schläge haben (wieder) einen Fehler ->  die betroffenen Schlägen sollen nun mit 442 (Grünland-Neuansaat AUKM) codiert werden! Auf dem dann erstellten Datenbegleitschein schreibt man, dass es sich eigentlich um die Codierung 452, 453 oder 451 handelt, die aber technisch nicht vergeben werden konnten! Wichtig: bitte nicht Flächen löschen und neu einzeichnen, dies führt zu Zeichenfehlern, die bei der Abgabe zu Verfristungskürzungen führen! 
  3. Überlappungen mit den Nachbarflächen sind eingezeichnet -> bitte anpassen und korrigieren
  4. Codierungen können geändert werden. Seit dem 14. Mai 2024 (bis voraussichtlich 31.12.2027) muss auf brachliegenden Flächen mit den Codes 590 und 591) die Mindesttätigkeit grundsätzlich nur noch in jedem zweiten Jahr erfolgen. Prüfen Sie Ihre jeweilige Codierung daraufhin.
  5. Neue Flächen können zusätzlich eingezeichnet werden, diese sind aber in diesem Jahr nicht mehr förderfähig
  6. Flächen können ohne Sanktion zurückgezogen werden, solange keine Vorortkontrolle angekündigt wurde.
  7. Ökoregelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen können sanktionsfrei zurückgezogen werden, solange keine Vorortkontrolle angekündigt wurde.
  8. Sollten Sie zwischen dem 16.05. und dem Tag der Veröffentlichung dieses Schreibens einen Änderungsantrag mit entsprechendem Datenbegleitschein abgegeben haben, bitten wir Sie dies der Bewilligungsstelle in Uelzen (Ansprechpartner: Stefan Kleuker  0581 8073-214 oder Anja Greskowiak 0581 8073-218) unbedingt telefonisch mitzuteilen, damit es nicht zu Sanktionen kommt. Es gibt momentan bei dem ANDI hinterlegten System technische Probleme, deren Bereinigung noch nicht absehbar ist, daher empfehlen wir Ihnen mit Änderungsanträgen und Erstellung von Datenbegleitschein einige Wochen zu warten.
  9. Wenn Sie in ANDI im Sammelantrag unter Ihre Tieranträge schauen,  können Sie anhand Ihrer Tierliste bei der gekoppelten Mutterkuhförderung und / oder Mutterschaf-/Ziegenförderung vor der jeweiligen Ohrmarke sehen, ob bei Ihren beantragten Tiere Fehler durch die HIT festgestellt wurden oder nicht. Es steht bei den fehlerhaften Tieren ein Ausrufezeichen vor der Ohrmarkennummer. Wenn man dann mit dem Curser auf das Ausrufezeichen geht, wird der Grund angezeigt, z.B. Doppelbeantragung,  Ohrmarke in HIT nicht zugeteilt etc. So können Sie Ihre fehlerhaften Tiere zeitnah überprüfen und im Rahmen der Möglichkeiten:
    • in Zusammenarbeit mit der zuständigen BWST offensichtliche Fehler bei der Ohrmarke berichtigen lassen,
    • doppelt beantragte Tiere durch ein Foto der Ohrmarke für Ihren Betrieb nachweisen
    • und ggfs. auch, sofern das beantragte Tier nicht im Bestand ist oder zu jung ist, das Tier zurückziehen.

Eine Nachmeldung neuer Tiere ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Einzige Möglichkeit der fristgerechte Nachmeldung ist nur im Rahmen eines Ersatztieres für ein verendetes Antragstier möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Carola Bühler (040 78129122 oder Mail: carola.buehler@lwk-hamburg.de) oder Hanna Kothenschulte (Tel.: 0159 04798720 oder Mail: hanna.kothenschulte@lwk-hamburg.de)